Home

     
 
Infos für Eltern und unsere Mitglieder!

Die wichtigsten Passagen dieser Veröffentlichung aus 2010 des Deutschen Karate Verbandes sind die
Neufassung des § 8 Absatz 5 und Absatz 6 und die Übersetzung der Passage der WKF Satzung
.......der Artikel 21 Absatz 3, 8 und vor allem Absatz 9

Es ist untersagt zu Karatevereinen oder zu Karateverbänden,
die nicht der WORLD KARATE FEDERATION (WKF)
angehören, sportliche Beziehungen zu unterhalten.
Artikel 21 Absatz 3, 8, 9 und Absatz 10

Bei Zuwiderhandlung ist mit dem sofortigen Ausschluss
aus dem Deutschen Karate Verband zu rechnen!

 
   
 
 
Ohne dieses Einverständnis kann nicht mehr gestartet werden.
 
Auszug aus der verbindlichen & geltenden Trainingsordnung des Kampfkunst-Center (AGB)
-- 
Beschluss durch die Mitgliederversammlung  --

Die Trainingseinheiten betragen zwischen 45 Minuten und 60 Minuten.

a.) Es liegt im Ermessen der Cheftrainer diese zu verlängern oder zu verkürzen.

b.) Erreichen die Raumtemperaturen im Sommer mehr als 30 Grad,
ist das Training aus gesundheitlichen Gründen ersatzlos abzusagen.

c.) Legt der Cheftrainer fest, das kein Trainingsbetrieb möglich ist,
fällt dieser ersatzlos aus. Das Mitglied hat keinen Anspruch auf Erstattung.
Dies gilt für alle Angebote oder Kurse die der Verein anbietet.

Schüler/Teilnehmer/Gäste die erkrankt sind, (auch Schnupfen)
dürfen nicht am Unterricht teilnehmen.

An Feiertagen, Rosenmontag, Veilchendienstag fällt das gesamte Training ersatzlos aus.
Das gleiche gilt für die Schulferien oder wenn die Turn,- Sporthallen
oder auch die angemieteten Räume, nicht zur Verfügung stehen.
Das Mitglied hat keinen Anspruch auf Erstattung von Mitgliedsbeiträgen.

 Es wird von Eltern erwartet, dass sie sich vor dem Training von der Anwesenheit eines
Trainers/Übungsleiters überzeugen und ihre Kinder nach dem Training pünktlich wieder abholen!
Dies gilt in verstärktem Maße während der dunklen Jahreszeit!

JuDjuSu Jitsu Karate ist ein Gesundheits- und Bewegungssport:

Vereinsmitglieder haben für das Karatetraining einen sauberen weißen Anzug mit Gürtel zu tragen.
Weibliche Teilnehmer dürfen ein weißes T-Shirt unter dem weißen Karate Anzug tragen.
Tai Chi Mitglieder haben einen sauberen schwarzen Gi zu tragen.
Weibliche Teilnehmer dürfen ein schwarzes T-Shirt unter dem schwarzen Tai Chi Anzug tragen.
Männliche Teilnehmer tragen kein T-Shirt oder Unterhemd unter dem Karate Anzug.

Das Tragen von Schmuck, Kopftücher und Uhren ist während des Trainings verboten.
Beim Betreten des Dojos sind Badeschuhe oder vergleichbares zu tragen.

Es sind auf saubere Hände und Füße zu achten.
Lackierte Fingernägel oder Fußnägel sind nicht gestattet.

Beim Betreten der Halle des Karate oder Tai Chi Dojo's, ist anzugrüßen.
Die Cheftrainer (Sensei) sind einzeln beim Betreten des Dojo anzugrüßen.
Wer dagegen wiederholt verstößt hat keinen Anspruch auf das Training.
Es wir barfuss trainiert, es sei denn die Cheftrainer entscheiden dies vor Ort anders.

Mitglieder haben vor dem Verlassen der Halle, den Trainer/Übungsleiter in Kenntnis zu setzen!

Wer den Anweisungen der Trainer im Karate- oder Tai Chi Unterricht nicht Folge leistet
oder wer sich nicht an die bekannten Dojo Regeln hält, kann dauerhaft aus dem Training,
ohne Ersatz oder Vergütung, ausgeschlossen werden.

Bei wiederholtem Ermahnen durch die Übungsleiter, gegen diese Anweisungen,
erfolgt der Ausschluss aus den Trainingsstunden oder auch aus dem Verein.

In diesen Fällen entfällt auch die Rückerstattung des Jahresbeitrages

Mitglieder oder Erziehungsberechtigte die diese Trainingsordnung nicht anerkennen, können nicht
im Kampfkunst-Center JuDjuSu Jitsu Karate e.V. an den Trainingseinheiten teilnehmen.
Das Mitglied hat keinen Anspruch auf Erstattung der Beiträge.

 

Sportlichkeit, Fitness, Fairness:

Die Würde und die Persönlichkeit eines Mitgliedes, ist zu jeder Zeit unantastbar.

Jedes Mitglied hat sich so zu verhalten, dass einem anderen Mitglied
im Einzelnen oder dem Verein als Ganzes, keine Herabsetzung widerfährt.

Gemäß dem Gleichheitsprinzip, darf keinem Mitglied wegen seines Leistungsstandes,
seines Alters, seines Geschlechts, seiner Herkunft, seiner Konfession
oder seines Bildungsstandes o.ä., ein Nachteil oder das Gefühl der Ausgrenzung entstehen.

Integration:

Jedes Mitglied ist verpflichtet, sich um die Integration von Jüngeren, Neulingen
oder Mitgliedern eines geringeren Leistungsstandes zu bemühen.
Umgekehrt hat jedes zu integrierende Mitglied sich zu bemühen,
sich den Richtlinien der Trainingsgemeinschaft anzupassen.

 

 

Diese Seiten sind am besten bei einer Bildschirmauflösung von 1024 & 728 ( I-Pad Querformat ) zu sehen.
©Alle Informationen basieren auf Berichten und Fotos der Jugendabteilung des KKC JuDjuSu Jitsu Karate e.V. Mönchengladbach 
Heinz J. Reimers 41068 Mönchengladbach Windmühlenweg 57 Tel: 015202926688 E-Mail: Heinz Reimers
Ab dem 1.9.2009 lautet die neue Fax & Fon Rufnummer: +4932223765600

  Counter