Auszug aus der verbindlichen & geltenden Trainingsordnung des Kampfkunst-Center (AGB)
-- Beschluss durch die Mitgliederversammlung --
Die Trainingseinheiten betragen zwischen 45 Minuten und 60
Minuten.
a.) Es liegt im Ermessen der Cheftrainer diese zu verlängern
oder zu verkürzen.
b.) Erreichen die Raumtemperaturen im Sommer mehr als 30 Grad,
ist das Training aus gesundheitlichen Gründen ersatzlos
abzusagen.
c.) Legt der Cheftrainer fest, das kein Trainingsbetrieb möglich
ist,
fällt dieser ersatzlos aus. Das Mitglied hat keinen Anspruch auf
Erstattung.
Dies gilt für alle Angebote oder Kurse die der Verein anbietet.
Schüler/Teilnehmer/Gäste die erkrankt sind, (auch Schnupfen)
dürfen nicht am Unterricht teilnehmen.
An Feiertagen, Rosenmontag, Veilchendienstag fällt das gesamte Training ersatzlos aus.
Das gleiche gilt für die Schulferien oder wenn die Turn,-
Sporthallen
oder auch die angemieteten Räume, nicht zur Verfügung stehen.
Das Mitglied hat keinen Anspruch auf Erstattung von
Mitgliedsbeiträgen.
Es wird von Eltern erwartet, dass sie sich vor dem
Training von der Anwesenheit eines
Trainers/Übungsleiters überzeugen und ihre Kinder nach dem
Training pünktlich wieder abholen!
Dies gilt in verstärktem Maße während der dunklen Jahreszeit!
JuDjuSu Jitsu Karate ist ein Gesundheits- und Bewegungssport:
Vereinsmitglieder haben für das Karatetraining einen sauberen
weißen Anzug mit Gürtel zu tragen.
Weibliche Teilnehmer dürfen ein weißes T-Shirt unter dem
weißen Karate Anzug tragen.
Tai Chi Mitglieder haben einen sauberen schwarzen Gi zu tragen.
Weibliche Teilnehmer dürfen ein schwarzes T-Shirt unter dem
schwarzen Tai Chi Anzug tragen.
Männliche Teilnehmer tragen kein T-Shirt oder Unterhemd unter
dem Karate Anzug.
Das Tragen von Schmuck, Kopftücher und Uhren ist während des Trainings
verboten.
Beim Betreten des Dojos sind Badeschuhe oder vergleichbares zu
tragen.
Es sind auf saubere Hände und Füße zu achten.
Lackierte Fingernägel oder Fußnägel sind nicht gestattet.
Beim Betreten der Halle des Karate oder Tai Chi Dojo's, ist
anzugrüßen.
Die Cheftrainer (Sensei) sind einzeln beim Betreten des Dojo
anzugrüßen.
Wer dagegen wiederholt verstößt hat keinen Anspruch auf das Training.
Es wir barfuss trainiert, es sei denn die Cheftrainer
entscheiden dies vor Ort anders.
Mitglieder haben vor dem Verlassen der Halle, den
Trainer/Übungsleiter in Kenntnis zu setzen!
Wer den Anweisungen der Trainer im Karate- oder Tai Chi
Unterricht nicht Folge leistet
oder wer sich nicht an die bekannten Dojo Regeln hält,
kann dauerhaft aus dem Training,
ohne Ersatz oder
Vergütung, ausgeschlossen werden.
Bei wiederholtem Ermahnen durch die Übungsleiter, gegen diese
Anweisungen,
erfolgt der Ausschluss aus den Trainingsstunden oder auch aus
dem Verein.
In diesen Fällen
entfällt auch die
Rückerstattung des
Jahresbeitrages
Mitglieder oder Erziehungsberechtigte die diese Trainingsordnung
nicht anerkennen, können nicht
im Kampfkunst-Center JuDjuSu Jitsu Karate e.V. an den
Trainingseinheiten teilnehmen.
Das Mitglied hat keinen Anspruch auf Erstattung der Beiträge.
Sportlichkeit, Fitness, Fairness:
Die Würde und die Persönlichkeit eines Mitgliedes, ist zu jeder
Zeit unantastbar.
Jedes Mitglied hat sich so zu verhalten, dass einem anderen
Mitglied
im Einzelnen oder dem Verein als Ganzes, keine Herabsetzung
widerfährt.
Gemäß dem Gleichheitsprinzip, darf keinem Mitglied wegen seines
Leistungsstandes,
seines Alters, seines Geschlechts, seiner Herkunft, seiner
Konfession
oder seines Bildungsstandes o.ä., ein Nachteil oder das Gefühl
der Ausgrenzung entstehen.
Integration:
Jedes Mitglied ist verpflichtet, sich um die Integration von
Jüngeren, Neulingen
oder Mitgliedern eines geringeren Leistungsstandes zu bemühen.
Umgekehrt hat jedes zu integrierende Mitglied sich zu bemühen,
sich den Richtlinien der Trainingsgemeinschaft anzupassen.
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